Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />


* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
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Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br />
Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br />


* '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br />
* '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br />
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