Privatrechtsschutzversicherung, Gerichtsstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird eine natürliche Person /Unternehmer o. eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort geführt, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Dies betrifft auch i.d.R. Gerichtsverfahren wenns es um ein Grundstücke oder Gebäude handelt..
Wird eine natürliche Person /Unternehmer o. eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort geführt, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Dies betrifft auch i.d.R. Gerichtsverfahren wenns es um ein Grundstücke oder Gebäude handelt..


👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Amtsgericht]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, örtlicher Geltungsbereich]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, örtlicher Geltungsbereich]]  <br />


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