Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Fristlose Kündigung:'''  
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Wer die Beiträge für seine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer muss den Versicherten zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Außerdem muss die in der Mahnung genannte Frist verstrichen sein.
Wer die Beiträge für seine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer muss den Versicherten zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Außerdem muss die in der Mahnung genannte Frist verstrichen sein.
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