Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
⚠️ '''Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.'''
⚠️ '''Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.'''


Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.<br />
Ausnahmen, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenregulierung eine Kündigung auszuschliessen.
 




45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü