Firmenrechtsschutzversicherung, Streitwert / Gegenstandswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. - Dieser wird in einigen Standardfälle durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.
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