Versicherungsschein: Unterschied zwischen den Versionen

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       - Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB)
       - Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB)
       - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
       - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
       - Sonderregelungen
       - Sonderregelungen<br />


Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter.  
 
 
Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter.<br />
Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden.
Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden.
Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police.
Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police.
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