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Der Beitragssatz zur KVdR richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Als Berechnungsobergrenze gilt analog die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Hierbei wird das Einkommen des Rentners herangezogen. Das Einkommen setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rente, evtl. Vorsorgebezüge und evtl. Arbeitseinkommen.<br /> | Der Beitragssatz zur KVdR richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Als Berechnungsobergrenze gilt analog die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Hierbei wird das Einkommen des Rentners herangezogen. Das Einkommen setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rente, evtl. Vorsorgebezüge und evtl. Arbeitseinkommen.<br /> | ||
⚠️ Bei freiwillig Versicherten Mitglieder werden zusätzlich Zinserträge, Mieterträge und sonstige beitragspflichtige Einnahmen bei der Beitragsermittlung berücksichtigt. | ⚠️ Bei freiwillig Versicherten Mitglieder werden '''zusätzlich Zinserträge, Mieterträge und sonstige beitragspflichtige Einnahmen''' bei der Beitragsermittlung berücksichtigt. | ||
Zum allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben werden.<br /> | Zum allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben werden.<br /> | ||
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Schlagwort:<br /> | Schlagwort: Krankenversicherung der Rentner KVDR<br /> | ||