Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Beitrag zu freiwilligen Mitgliedschaft'''
'''Beitrag zu freiwilligen Mitgliedschaft'''


Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) regelt die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder. In § 240 Abs. 1 SGB V ist geregelt, dass bei der Beitragsbelastung des Mitglieds die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.  
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) regelt die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder. In § 240 Abs. 1 SGB V ist geregelt, '''dass bei der Beitragsbelastung des Mitglieds die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.'''




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