Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Antrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Antrag des Versicherten auf Erwerbsminderungsrente beginnt das Verfahren zur Prüfung und Feststellung der Erwerbsminderung des Versicherten. Die Einleitung eines Rentenverfahrens kann im Einzelfall auch auf der Grundlage eines vorausgegangenen Rehabilitationsverfahrens erfolgen.
Mit dem Antrag des Versicherten auf Erwerbsminderungsrente beginnt das Verfahren zur Prüfung und Feststellung der Erwerbsminderung des Versicherten. Die Einleitung eines Rentenverfahrens kann im Einzelfall auch auf der Grundlage eines vorausgegangenen Rehabilitationsverfahrens erfolgen.
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