Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:


- Alleinstehende {{#var:14.36}} €,
- Alleinstehende {{#var:14.36}} €,
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br />
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br />


Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü