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Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gefährdungshaftung''' <br />
'''Gefährdungshaftung''' <br />


bezeichnet die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung.
Regelt die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.


Siehe auch:  [[Haftpflichtgesetz]]


Schlagwort: Haftung, Haftungsarten<br />
Schlagwort: Haftung, Haftungsarten<br />
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[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
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