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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Arbeitnehmer sind pflichtversichert. Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
Arbeitnehmer sind pflichtversichert. Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
 
 
Von der Versicherungspflicht ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Von der Versicherungspflicht ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />




Hier finden Sie alle Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
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