Vertrauensschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' von Arbeitnehmern die dem Betrieb angehören, bei
* '''Versicherte Risiken'''
 
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) '''greift bei unerlaubten Handlungen''' von Arbeitnehmern die dem Betrieb angehören, bei


- Betrug,<br />
- Betrug,<br />
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* '''Zu den Mitarbeitern zählen'''  
* '''Zu den Mitarbeitern zählen'''  


- Angestellte,  
- Angestellte,<br />
- Aushilfen,  
- Aushilfen,<br />
- Praktikanten und  
- Praktikanten und<br />
- Zeit-Arbeitskräfte.  
- Zeit-Arbeitskräfte.  


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