Hausratversicherung, Glasschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Glasversicherung wird auch als Glasbruchversicherung bezeichnet und kann als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.  
Die Glasversicherung wird auch als Glasbruchversicherung bezeichnet und kann als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.  
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Der Zusatzbaustein Glasversicherung der Hausratversicherung sichert die Mobiliarverglasung ab. Hierzu gehören Glasscheiben von:
Der Zusatzbaustein Glasversicherung der Hausratversicherung sichert die Mobiliarverglasung ab. Hierzu gehören Glasscheiben von:


* Bildern
- Bildern<br />
* Vitrinen
- Vitrinen<br />
* Schränken
- Schränken<br />
* Standspiegeln, Wandspiegeln, Schrankspiegeln
- Standspiegeln, Wandspiegeln, Schrankspiegeln<br />
* Glasplatten
- Glasplatten<br />
* Glasscheiben / Sichtfenster von Öfen, Elektrogeräten, Gasgeräten
- Glasscheiben / Sichtfenster von Öfen, Elektrogeräten, Gasgeräten<br />
 


Im Regelfall können durch '''Zusatztarife''' die nachfolgenden Glasbruchschäden abgesichert werden, an:
Im Regelfall können durch '''Zusatztarife''' die nachfolgenden Glasbruchschäden abgesichert werden, an:


* Glascerankochfeldern
- Glascerankochfeldern<br />
* Aquarien
- Aquarien<br />
* Terrarien
- Terrarien<br />
 


Die Glasversicherung leistet nur bei Glasbruchschäden, bei denen der Austausch oder die fachmännische Reparatur erforderlich sind.
Die Glasversicherung leistet nur bei Glasbruchschäden, bei denen der Austausch oder die fachmännische Reparatur erforderlich sind.
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