Kfz Versicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:




An der Unfallstelle sollte man als Geschädigter die Schäden am Fahrzeug dokumentieren und ggf. die Polizei und den Notarzt alarmieren. Um das Schadenereignis dem Versicherer später ordentlich melden zu können, sollten die Unfallbeteiligten ihre Personalien austauschen sowie die Personalien von evtl. vorhandenen Unfallzeugen notieren. Hilfreich ist es, die Unfallstelle sowie die beschädigten Fahrzeuge zu fotografieren um die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit dem Versicherer zu erleichtern.


An der Unfallstelle sollte man als Geschädigter die Schäden am Fahrzeug dokumentieren und ggf. die Polizei und den Notarzt alarmieren. Um das Schadenereignis dem Versicherer später ordentlich melden zu können, sollten die Unfallbeteiligten ihre Personalien austauschen sowie die Personalien von evtl. vorhandenen Unfallzeugen notieren. Hilfreich ist es, die Unfallstelle sowie die beschädigten Fahrzeuge zu fotografieren um die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit dem Versicherer zu erleichtern.


  ⚠️ Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, auch wenn die Sachlage noch so klar erscheint. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz.<br />
  ⚠️ Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, auch wenn die Sachlage noch so klar erscheint. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz.<br />
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü