Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Beiträge: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br />
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br />
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}  von monatlich {{#var:2.3}} €  werden {{#var:4.1}} % einbehalten. Kinderlose zahlen {{#var:4.2}} % .
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}  von monatlich {{#var:2.3}} €  werden {{#var:4.1}} % einbehalten. Kinderlose zahlen {{#var:4.2}} % .
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag {{#var:4.3}} € und für kinderlose {{#var:4.4}} €.'''<br />
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag {{#var:4.3}} € und für kinderlose {{#var:4.4}} €.'''<br />
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