Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Private Krankenversicherungen''' <br />
'''Private Krankenversicherungen''' <br />
zahlen  '''tariflich, vollumfänglich Leistungen''' bei Zahnersatz.
zahlen  '''tariflich, vollumfänglich Leistungen''' bei Zahnersatz.
Der Versicherungsnehmer hat die Wahl mit einem Top-Schutz der verschiedenen Anbieter in der Krankenvollkostenversicherung '''bis zu {{#var:24.8}} % der tatsächlich anfallenden Zahnersatzkosten''' zu versichern. Für die normale, erhaltende Zahnbehandlung erhält der privat Versicherte 100% der Kosten ersetzt.
Der Versicherungsnehmer hat die Wahl mit einem Top-Schutz der verschiedenen Anbieter in der Krankenvollkostenversicherung '''bis zu {{#var:24.8}} % der tatsächlich anfallenden Zahnersatzkosten''' zu versichern. Für die normale, erhaltende Zahnbehandlung erhält der privat Versicherte {{#var:24.14}}% der Kosten ersetzt.


'''Gesetzliche Krankenkassen'''<br />
'''Gesetzliche Krankenkassen'''<br />
erbringen für Zahnersatz '''nur noch Festzuschüsse''', gleich wie hoch die Kosten ausfallen. Diese Zuschüsse betragen '''nur noch ca. 50 % der Regelversorgungskosten. D.h. Der Versicherte erhält einen Zuschuss der deutlich unter 50% der tatsächlichen Kosten liegt'''. Ggf. Gibt es noch einen Bonus.<br />
erbringen für Zahnersatz '''nur noch Festzuschüsse''', gleich wie hoch die Kosten ausfallen. Diese Zuschüsse betragen '''nur noch ca. {{#var:24.6}} % der Regelversorgungskosten. D.h. Der Versicherte erhält einen Zuschuss der deutlich unter {{#var:24.6}} % der tatsächlichen Kosten liegt'''. Ggf. Gibt es noch einen Bonus.<br />
   ⚠️ '''Ergänzen Sie die gesetzlichen Festzuschüsse mit einer privaten Zahnzusatzversicherung.'''
   ⚠️ '''Ergänzen Sie die gesetzlichen Festzuschüsse mit einer privaten Zahnzusatzversicherung.'''
'''Erläuterung zum Bonus''': <br />
'''Erläuterung zum Bonus''': <br />
Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um 20 % (entspricht 10 % der Regelleistung), wenn Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 5 Jahren mittels des Bonusheftes vom Versicherten nachgewiesen werden. Bei einem Zeitraum von über 10 Jahren erhöht sich der Bonus auf 30 % (entspricht 15% der Regelleistung). Der doppelte Zuschuss (entspricht 100% der Regelleistung) wird in Härtefällen (geringes Einkommen) gezahlt.<br />
Der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich um {{#var:24.9}} % (entspricht {{#var:24.1}} % der Regelleistung), wenn Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von {{#var:24.10}} Jahren mittels des Bonusheftes vom Versicherten nachgewiesen werden. Bei einem Zeitraum von über {{#var:24.11}} Jahren erhöht sich der Bonus auf {{#var:24.12}} % (entspricht {{#var:24.13}}% der Regelleistung). Der doppelte Zuschuss (entspricht {{#var:24.14}} % der Regelleistung) wird in Härtefällen (geringes Einkommen) gezahlt.<br />


Der einzige Vorteil der Festzuschussregelung, der Versicherte kann die Therapieform wählen, die er persönlich für richtig hält. Der Festzuschuss bleibt hierbei unverändert.<br />
Der einzige Vorteil der Festzuschussregelung, der Versicherte kann die Therapieform wählen, die er persönlich für richtig hält. Der Festzuschuss bleibt hierbei unverändert.<br />
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