Rentenversicherung gesetzliche, Rentenformel: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Zugangsfaktor (ZF):''' <br />
* '''Zugangsfaktor (ZF):''' <br />


Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren {{#var:23.1}}. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = 0,964) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).
Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit {{#var:23.8}} Jahren {{#var:23.1}}. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = {{#var:23.7}}) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).


* '''Rentenartfaktor (RaF):<br />
* '''Rentenartfaktor (RaF):<br />
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