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Testament: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Formvorschriften'''<br />
* '''Formvorschriften'''<br />
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein Computerausdruck! Beachten Sie den Wortlaut des gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein.
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck der. Beachten Sie den Wortlaut des gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.
Das Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.






👁 Siehe auch: [[Erbfolge]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Erbfolge]]  <br />
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