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Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Ermittlung/Definition Pflegegrade: Unterschied zwischen den Versionen

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! # !! Pflegegrade !! erforderliche Punkte !! Beeinträchtigung !! Jahr
! # !! Pflegegrade !! erforderliche Punkte !! Beeinträchtigung !! Jahr
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| 3.X || Grad 1||       || Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von 100) erreicht.  ||  {{#var:aktuelles_Jahr}}<br />
| 3.X || Grad 1||   12,5 Punkte von 100   || geringe Beeinträchtigung  ||  {{#var:aktuelles_Jahr}}<br />
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| 3.X || Grad 2||    ||      ||  {{#var:aktuelles_Jahr}}<br />
| 3.X || Grad 2||    ||      ||  {{#var:aktuelles_Jahr}}<br />
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