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Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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| Arbeitnehmerin in der PKV || bis zu 210 € einmalig und Arbeitgeberzuschuß || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
| Arbeitnehmerin in der PKV || bis zu 210 € einmalig und Arbeitgeberzuschuß || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung || bis zu 210 € einmalig und Arbeitgeberzuschuß || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Selbständige in der PKV || kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch || Private Krankenversicherung
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch || kein Mutterschaftsgeld ||  
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Selbständige ini der GKV, freiwillig versichert mit Krankengeldanspruch || Mutterschaftsgeld || Gesetzliche Krankenversicherung
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Familienversicherte ohne Beschäftigung || kein Mutterschaftsgeld ||  
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Arbeitslose, die ALG I beziehen || in Höhe des Arbeitslosengeldes || Gesetzliche Krankenkasse und Agentur für Arbeit
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Arbeitslose, die ALG II beziehen || ALG II wird weiter bezahlt, sowie der Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche || zuständiges Jobcenter
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
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