Patientenverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.
die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.


Habe ich mit der Patientenverfügung rundum vorgesorgt?
Nein, dazu sollten Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. Darin benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch Ihren Auftrag wird er oder sie zu Ihrem Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen und wenn gewünscht darüber hinaus. Tauschen Sie sich gründlich mit ihm aus, damit er Ihre Behandlungswünsche kennt! So ist er oder sie am besten in der Lage, Entscheidungen in Ihrem Sinn zu fällen. Sie können den Betreffenden auch als rechtlichen Betreuer vorschlagen: Damit erklären Sie, dass er in allen wichtigen Angelegenheiten für Sie handeln kann.


Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?
Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?
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👁 Siehe auch: [[Vorsorgevollmacht]]<br />
👁 Siehe auch: [[Vorsorgevollmacht]]<br />
👁 Siehe auch: [[Zentrales Register]]<br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
Schlagwort: Vorsorgeverfügungen<br />
Schlagwort: Vorsorgeverfügungen<br />
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