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Betreuungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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Damit ist bevor der Fall der Hilfsbedürftigkeit eintritt vorgesorgt, dass jemand dazu bevollmächtigt wurde die rechtlich gültigen Erklärungen abzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber hierzu nicht mehr in der Lage ist. Durch die Vollmacht wird auch den Angehörigen die schwere Situation erleichtert. Es gibt auch keine unnötigen Verzögerungen, denn die Handlungen können aufgrund der Vollmacht sofort ausgeführt werden. Ansonsten müsste auch das Vormundschaftsgericht noch eingeschaltet werden und einen Betreuer bestellen. Diese Zeitverzögerung würde auf jeden Fall vermieden.
Damit ist bevor der Fall der Hilfsbedürftigkeit eintritt vorgesorgt, dass jemand dazu bevollmächtigt wurde die rechtlich gültigen Erklärungen abzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber hierzu nicht mehr in der Lage ist. Durch die Vollmacht wird auch den Angehörigen die schwere Situation erleichtert. Es gibt auch keine unnötigen Verzögerungen, denn die Handlungen können aufgrund der Vollmacht sofort ausgeführt werden. Ansonsten müsste auch das Vormundschaftsgericht noch eingeschaltet werden und einen Betreuer bestellen. Diese Zeitverzögerung würde auf jeden Fall vermieden.
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