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Krankenversicherung private, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Private Krankenversicherung'''<br />
* '''Private Krankenversicherung'''<br />


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* '''Gesetzliche Krankenversicherung'''<br />
* '''Gesetzliche Krankenversicherung'''<br />


Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistungen der GKV. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von XXX 80% der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016 XXX €), mindestens aber XXX50% festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. Aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br />
Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistungen der GKV. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von XXX 80% der Jahresarbeitsentgeltgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:2.2}} €), mindestens aber 50 % festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. Aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br />


'''Beitragsfrei:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br />
'''Beitragsfrei:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br />
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- keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht  bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht), 
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- keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht  bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht), 
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- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über XXX 400 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob XXX 450 €).
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- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}} 400 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €).
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