Zentrales Vorsorgeregister: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die '''Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen''' aus dem ganzen Bundesgebiet.
Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Mehr als 3 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.
Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Mehr als 3 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.


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Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin - führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.


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