Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''.
Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''.
Besteht ein Krankengeldwahltarif besteht kein Sonderkündigungsrecht.<br />
Besteht ein Krankengeldwahltarif besteht kein Sonderkündigungsrecht.<br />


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung]]<br />
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