Krankenversicherung private, Studenten: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Mitversicherung bei den Eltern in der GESETZLICHEN KRANKENKASSE'''<br />
* '''Mitversicherung bei den Eltern in der GESETZLICHEN KRANKENKASSE'''<br />
Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der  
Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der  
Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht.
Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht.<br />
 


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Studenten]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Studenten]]  <br />
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