Vertragswiderruf: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Widerrufsrecht ist in Paragraf 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es dient zum Schutz der Verbraucher und gibt ihnen die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlichen Frist von vierzehn Tagen aus bestimmten Verträgen zurückzutreten. Darunter fallen alle über Fernkommunikation abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, also per Telefon, Telefax, Brief oder Internet. Die Regelung gilt auch für Haustürgeschäfte.
§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten.
Hierzu zählen die über Fernkommunikation (Telefon),Telefax, Brief und Internet)geschlossenen Rechtsgeschäfte, also per Telefon, Telefax, Brief oder Internet. Die Regelung gilt auch für Haustürgeschäfte.


Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
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