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In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. | In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. | ||
* ''Folgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:''<br /> | *'''Folgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:'''<br /> | ||
- der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein - das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als | - der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein - das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als {{#var:5.2}} € im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von {{#var:5.1}} € im Monat | ||
- eine | - eine Versicherungsfreiheit darf nicht vorliegen, z.B. gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamten <br /> | ||
- keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit <br /> | - keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit <br /> | ||
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Kinder können ohne Altersbegrenzung familienversichert werden, wenn es Ihnen aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten<br /> | Kinder können ohne Altersbegrenzung familienversichert werden, wenn es Ihnen aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten.<br /> | ||
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[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | ||
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