Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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| Finanzinnovationen || Die Kursgewinne aus Finanzinnovationen unterliegen der Abgeltungssteuer
| Finanzinnovationen || Die Kursgewinne aus Finanzinnovationen unterliegen der Abgeltungssteuer
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| Zertifikate ohne Kapitalgarantie || Diese unterliegen der Abgeltungssteuer.Beispiel
| Zertifikate ohne Kapitalgarantie || Diese unterliegen der Abgeltungssteuer. Jedoch sind Risikozertifikate, die vor dem 15.03.2017 gekauft und 1 Jahr gehalten wurden, von der Abgeltungssteuer befreit.
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| Kapitallebensversicherungen || siehe nachfolgende Ausführungen
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| Beispiel || Beispiel
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Anlageform
 
Abgeltungssteuer
Bankeinlagen
Sämtliche Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer
Aktien
Die gesamte Dividende und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Unabhängig von der Haltedauer.
Anleihen
Die gesamten Zinsen und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.
Investmentfonds
Erträge aus Investmentfonds, bei Ausschüttung oder Wiederanlage, unterliegen der Abgeltungssteuer.
Dachfonds
Anteile aus Dachfonds werden am Ende der Laufzeit steuerlich bewertet. Im Regelfall unterliegen die Kapitalerträge daraus der Abgeltungssteuer.
Finanzinnovationen
Die Kursgewinne aus Finanzinnovationen unterliegen der Abgeltungssteuer.
Zertifikate ohne Kapitalgarantie
Diese unterliegen der Abgeltungssteuer. Jedoch sind Risikozertifikate, die vor dem 15.03.2017 gekauft und 1 Jahr gehalten wurden, von der Abgeltungssteuer befreit.
Kapitallebensversicherungen
Siehe nachfolgende Ausführungen


Abgeltungssteuer bei Kapitallebensversicherungen
Abgeltungssteuer bei Kapitallebensversicherungen
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