Versicherungspflicht GmbH Gesellschafter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Sozialversicherungspflicht ist für GmbH Geschäftsführer nicht gesondert geregelt. In § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine allgemeine Aussage getroffen: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“
Die Sozialversicherungspflicht ist für GmbH Geschäftsführer nicht gesondert geregelt. In § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine allgemeine Aussage getroffen: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“
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