Kfz Versicherung, Leasingfahrzeuge: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
XYZ


Der Umfang des Versicherungsschutzes der Kfz-Versicherung ist bei Leasingfahrzeugen eindeutig geregelt. So hat der Leasingnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Leasingsache – das Fahrzeug – in einer „angemessenen Form“ gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird.
Der Umfang des Versicherungsschutzes der Kfz-Versicherung ist bei Leasingfahrzeugen eindeutig geregelt. So hat der Leasingnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Leasingsache – das Fahrzeug – in einer „angemessenen Form“ gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü