Rentenversicherung gesetzliche, Rentenformel: Unterschied zwischen den Versionen

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  Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenartfaktor (RaF ) x aktueller Rentenwert (aRW) ergibt die Monatsrente (brutto)
  Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenartfaktor (RaF ) x aktueller Rentenwert (aRW) ergibt die Monatsrente (brutto)


* '''Die Entgeltpunkte (EP)''':
* '''Die Entgeltpunkte (EP)''':<br />
 


Das Einkommen aller Versicherten wird jedes Jahr verglichen. Für einen durchschnittlichen Verdienst gibt es einen Entgeltpunkt, Wert 1,0. Bei niedrigerem Verdienst ergibt das einen 0,XXX Wert, bei höherem Durchschnittsverdienst einen 1,XXX Wert. Die Jahreswerte werden addiert und ergeben die Gesamtzahl der Entgeltpunkte, die in die Berechnung einfliessen.
Das Einkommen aller Versicherten wird jedes Jahr verglichen. Für einen durchschnittlichen Verdienst gibt es einen Entgeltpunkt, Wert 1,0. Bei niedrigerem Verdienst ergibt das einen 0,XXX Wert, bei höherem Durchschnittsverdienst einen 1,XXX Wert. Die Jahreswerte werden addiert und ergeben die Gesamtzahl der Entgeltpunkte, die in die Berechnung einfliessen.
Keine Unterschiede zwischen Ost und West, das Einkommen der Bürger in den neuen Bundesländern wird dem Einkommen gleichgestellt bzw. hochgerechnet.
Keine Unterschiede zwischen Ost und West, das Einkommen der Bürger in den neuen Bundesländern wird dem Einkommen gleichgestellt bzw. hochgerechnet.


2.7.2. Zugangsfaktor (ZF)
* '''Zugangsfaktor''' (ZF):<br />


Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren 1,0. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = 0,964) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).
Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren 1,0. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = 0,964) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).


2.7.3. Rentenartfaktor (RaF)
* '''Rentenartfaktor (RaF):<br />


Jede Rentenart hat ihren eigenen Rentenfaktor, diese beträgt für die
Jede Rentenart hat ihren eigenen Rentenfaktor, diese beträgt für die


Altersrenten 1,0
- Altersrenten 1,0<br />
Volle Erwerbsminderungsrente 1,0
- Volle Erwerbsminderungsrente 1,0<br />
Halbe Erwerbsminderungsrente 0,5
- Halbe Erwerbsminderungsrente 0,5<br />
grosse Witwenrente 0,55
- grosse Witwenrente 0,55<br />
kleine Witwenrente 0,25
- kleine Witwenrente 0,25<br />
Vollwaisenrente 0,2
- Vollwaisenrente 0,2<br />
2.7.4. Aktueller Rentenwert (aRW)
 
* '''Aktueller Rentenwert (aRW):'''<br />
 


Der aktuelle Rentenwert wird jährlich jeweils zum 1.7. (Anpassung an die Lohnentwicklung) von der Bundesregierung neu festgelegt. Für die alten Bundesländern beträgt der Wert Euro 29,21, für die neuen Länder Euro 27,05 (Stand 01-07-2015). Ein Entgeltpunkt entspricht diesem Wert.
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich jeweils zum 1.7. (Anpassung an die Lohnentwicklung) von der Bundesregierung neu festgelegt. Für die alten Bundesländern beträgt der Wert Euro 29,21, für die neuen Länder Euro 27,05 (Stand 01-07-2015). Ein Entgeltpunkt entspricht diesem Wert.

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