Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Verein. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall die Privathaftpflichtversicherung nicht ein. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt somit zur '''wichtigste Grundabsicherung eines Vereins'''.
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Verein. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall die Privathaftpflichtversicherung nicht ein. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt somit zur '''wichtigste Grundabsicherung eines Vereins'''.
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Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:  
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:  


* die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,<br />
* Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)<br />
* erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)<br />
 
usw.
usw.


'''Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung können Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert werden'''. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. Insbesondere bei risikoreichen Vereinsarten sollte auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ein Augenmerk gelegt werden. Um den Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung zu reduzieren, besteht auch die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung je Schadensfall zu vereinbaren. <br />
'''Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung können Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert werden'''. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. Insbesondere bei risikoreichen Vereinsarten sollte auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ein Augenmerk gelegt werden. Um den Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung zu reduzieren, besteht auch die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung, je Schadensfall, zu vereinbaren. <br />




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! Versicherte Personen !! Vereinshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) !! Vereinshaftpflicht mit D & O Absicherung
! Versicherte Personen !! Vereinshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) !! Vereinshaftpflicht mit D & O Absicherung
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| MItglieder der geschäftsführenden Organe || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]
| Mitglieder der geschäftsführenden Organe || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]
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| Mitarbeiter des Vereins (Ehrenamtlicher und Angestellter) || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]
| Mitarbeiter des Vereins (Ehrenamtlicher und Angestellter) || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]] || [[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]

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