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'''Entscheid:''' Die Versicherungsnehmerin bekam Recht.<br /> | '''Entscheid:''' Die Versicherungsnehmerin bekam Recht.<br /> | ||
''Begründung:'' Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen. | '''Begründung:''''Ein Versicherungsnehmer kann nach seiner Wahl entweder das komplette Versicherungsverhältnis oder den von der angekündigten Beitragserhöhung betroffenen Tarif kündigen. | ||
OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13 | OLG Bremen 06-02-2014 - Az 3 U 35/13 |