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Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung prüfen, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die verauslagte Prozesskostenhilfe zurück verlangen.<br /> | Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung prüfen, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die verauslagte Prozesskostenhilfe zurück verlangen.<br /> | ||
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