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Kfz Versicherung, Nutzungsausfallentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird ein Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls beschädigt, so steht es dem Halter nicht zur Nutzung zur Verfügung. Für die Reparaturdauer bzw. bei einem Totalschaden für den Ersatzbeschaffungszeitraum hat der Halter zwei Möglichkeiten:
Wird ein Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls beschädigt, so steht es dem Halter nicht zur Nutzung zur Verfügung. Für die Reparaturdauer bzw. bei einem Totalschaden für den Ersatzbeschaffungszeitraum hat der Halter zwei Möglichkeiten:


* Inanspruchnahme eines Mietwagens
- Inanspruchnahme eines Mietwagens<br />
* Geltendmachung eines Nutzungsausfallentschädigung
- Geltendmachung eines Nutzungsausfallentschädigung<br />
 


'''Begriffserklärung Nutzungsausfallentschädigung'''
'''Begriffserklärung Nutzungsausfallentschädigung'''
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Die EurotaxSchwacke-Tabelle ist in 11 Gruppen unterteilt mit rund 38.000 Fahrzeugmodellen. Je nach Fahrzeugmodell und Fahrzeugalter ergeben sich daraus Tagessätze zwischen 23 Euro und 175 Euro. Es wird empfohlen eine Rückstufung – basierend auf das Fahrzeugalter vorzunehmen.
Die EurotaxSchwacke-Tabelle ist in 11 Gruppen unterteilt mit rund 38.000 Fahrzeugmodellen. Je nach Fahrzeugmodell und Fahrzeugalter ergeben sich daraus Tagessätze zwischen 23 Euro und 175 Euro. Es wird empfohlen eine Rückstufung – basierend auf das Fahrzeugalter vorzunehmen.


* Bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, Rückstufung um eine Gruppe
- Bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, Rückstufung um eine Gruppe<br />
* Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, Rückstufung um zwei Gruppen
- Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, Rückstufung um zwei Gruppen<br />
 


Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, wird teilweise auch ein Abzug bis aus die realen oder angemessenen Vorhaltekosten vorgenommen, vgl. BGH-Urteil NJW 1984, 484. Unter Vorhaltekosten fallen Kosten, die der Halter zu erbringen hat, um das Fahrzeug nutzen zu können, wie z.B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungsbeitrag und Garagenmiete.
Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, wird teilweise auch ein Abzug bis aus die realen oder angemessenen Vorhaltekosten vorgenommen, vgl. BGH-Urteil NJW 1984, 484. Unter Vorhaltekosten fallen Kosten, die der Halter zu erbringen hat, um das Fahrzeug nutzen zu können, wie z.B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungsbeitrag und Garagenmiete.