Unfallversicherung private, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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- Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss erteilt werden.<br />
- Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss erteilt werden.<br />
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.<br />
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.<br />
- Polizei und Feuerwehr ist ggf. zu verständigen.
- Polizei und Feuerwehr ist ggf. zu verständigen.<br />
- Die Unfallstelle muss ggf. gesichert werden (Schadenminderungspflicht).<br />
- Die Unfallstelle muss ggf. gesichert werden (Schadenminderungspflicht).<br />


- Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.<br />
- Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.<br />

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