Hausratversicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:




  Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen!
  Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen! Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz.
Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz.


Schlagwort: <br />
Schlagwort: <br />

Navigationsmenü