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D&O, wichtige Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Eigenschadenausschlussklausel'''
'''Eigenschadenausschlussklausel'''
Bei Eigenschäden sieht die D&O Versicherung häufig keine Leistung vor. Nur wenige Versicherer bieten hier Schutz an.


'''Verschaffungsklausel'''
'''Verschaffungsklausel'''
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'''Geheimhaltungsklausel'''
'''Geheimhaltungsklausel'''


Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (persönliche D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann wenig Sorgen machen.
Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (persönliche D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann wenig Sorgen machen. Die Geheimhaltung zählt hier zu den Obliegenheiten.


Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten<br />
Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten<br />


[[Category:D&O]][[Category:BIM]]
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