Pflegeversicherung gesetzliche, private Zusatzversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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In der privaten Pflegezusatzversicherung wird nach 4 unterschiedlichen tariflichen Leistungsarten unterschieden.
In der privaten Pflegezusatzversicherung wird nach 4 unterschiedlichen tariflichen Leistungsarten unterschieden.


* die Pflegetagegeldversicherung
- die Pflegetagegeldversicherung<br />
* die Pflegekostenversicherung
- die Pflegekostenversicherung<br />
* die Pflegerentenversicherung
- die Pflegerentenversicherung<br />
* die Pflege-Bahr-Versicherung
- die Pflege-Bahr-Versicherung<br />




'''Pflegetageldversicherung'''
 
* '''Pflegetageldversicherung'''


Im Leistungsfall wird das versicherte Tagegeld ausbezahlt. Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege.  
Im Leistungsfall wird das versicherte Tagegeld ausbezahlt. Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege.  
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Eine Gesundheitsprüfung ist bei Vertragsabschluss erforderlich. Sind Vorerkrankungen der versicherten Person vorhanden, so kann es zu Beitragszuschlägen oder Ablehnung der Pflegekostenversicherung durch den Versicherer kommen.
Eine Gesundheitsprüfung ist bei Vertragsabschluss erforderlich. Sind Vorerkrankungen der versicherten Person vorhanden, so kann es zu Beitragszuschlägen oder Ablehnung der Pflegekostenversicherung durch den Versicherer kommen.


'''Pflegerentenversicherung'''
* '''Pflegerentenversicherung'''


Bei der Pflegerentenversicherung wird im Versicherungsfall – Pflegefall die vereinbarte monatliche Pflegerente analog den tariflichen Bestimmungen ausgezahlt. Hierbei werden zusätzlich zur garantierten Pflegerente die erwirtschafteten Überschussanteile an den Versicherungsnehmer bezahlt. Über die monatliche Rente kann der Versicherungsnehmer frei verfügen und ist nicht daran gebunden diese in pflegerische Maßnahmen zu investieren. Durch die Vereinbarung einer Dynamik können die Leistungen der Pflegerentenversicherung erhöht werden.  
Bei der Pflegerentenversicherung wird im Versicherungsfall – Pflegefall die vereinbarte monatliche Pflegerente analog den tariflichen Bestimmungen ausgezahlt. Hierbei werden zusätzlich zur garantierten Pflegerente die erwirtschafteten Überschussanteile an den Versicherungsnehmer bezahlt. Über die monatliche Rente kann der Versicherungsnehmer frei verfügen und ist nicht daran gebunden diese in pflegerische Maßnahmen zu investieren. Durch die Vereinbarung einer Dynamik können die Leistungen der Pflegerentenversicherung erhöht werden.  
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Zur Beurteilung des versicherungstechnischen Risikos sind die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung durch die versicherte Person zu beantworten. Die Ablehnung der Pflegerentenversicherungsvertrages durch den Versicherer ist möglich.
Zur Beurteilung des versicherungstechnischen Risikos sind die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung durch die versicherte Person zu beantworten. Die Ablehnung der Pflegerentenversicherungsvertrages durch den Versicherer ist möglich.


'''Pflege-Bahr-Versicherung'''
* '''Pflege-Bahr-Versicherung'''


Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. In der Pflege-Bahr-Versicherung wird der Beitrag zur Pflegetagegeldversicherung staatlich bezuschusst.  
Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. In der Pflege-Bahr-Versicherung wird der Beitrag zur Pflegetagegeldversicherung staatlich bezuschusst.  
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* der Versicherte hat das Recht den Vertrag zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhend zu stellen
* der Versicherte hat das Recht den Vertrag zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhend zu stellen


'''Gesetzliche Mindestleistungen der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* '''Gesetzliche Mindestleistungen der Pflege-Bahr-Versicherung'''




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| Prozent || 10 % || 20 % || 30 % || 40 % || 100 %
| Prozent || 10 % || 20 % || 30 % || 40 % || 100 %
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| mtl. Betrag in € || 60 € || 120 € || 180 € || 240 € || 600 €
| mtl. Betrag || 60 € || 120 € || 180 € || 240 € || 600 €
|}
|}


'''Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* '''Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''




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* Umstellungsoption in eine Anwartschaftsversicherung bei Umzug ausserhalb der EU. Oder Beendigung mit Wegzug aus Deutschland.
* Umstellungsoption in eine Anwartschaftsversicherung bei Umzug ausserhalb der EU. Oder Beendigung mit Wegzug aus Deutschland.


'''Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* '''Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''




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