Kfz Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.<br />
- Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.<br />
   
   
'''Pflichten des Versicherungsnehmers in der Teilkaskoversicherung und Vollkaskosversicherung'''
In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.:
- gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges<br />
- es besteht kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />
- der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges muss verhindert werden<br />




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