Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''.
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''.


👁 Siehe auch: [[vertragliche Haftung]]
👁 Siehe auch: [[vertragliche Haftung]]<br />
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung


45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü