Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung (All-Risk-Police). Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.


  Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
  Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br />
👁 Siehe auch: [[Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<br />
👁 Siehe auch: [[durchgeschriebenes wording]]<br />
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Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All  risk police  
Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All  risk police  


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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