Kündigung / Formvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 42: Zeile 42:
Eine Doppelversicherung besteht, wenn ein und das selbe Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert sind und die gesamten Versicherungssummen den Versicherungswert des versicherten Risikos übersteigen. Bei der Doppelversicherung wird der jüngere Versicherungsvertrag so reduziert, dass keine Überversicherung mehr besteht. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Aufhebung oder Reduzierung erlischt, wenn dieses nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme geltend gemacht wird.
Eine Doppelversicherung besteht, wenn ein und das selbe Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert sind und die gesamten Versicherungssummen den Versicherungswert des versicherten Risikos übersteigen. Bei der Doppelversicherung wird der jüngere Versicherungsvertrag so reduziert, dass keine Überversicherung mehr besteht. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Aufhebung oder Reduzierung erlischt, wenn dieses nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme geltend gemacht wird.


'''Ausschließliche Kündigungsrechte des Versicherungsunternehmens'''
'''Ausschließliche Kündigungsrechte des Versicherungsunternehmens'''<br />


Kündigungsrechte, die ausschließlich dem Versicherungsunternehmen zustehen sind:<br />
- bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü