Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn
Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn


* ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht<br />
* der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist<br />
* ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)<br />
* der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt<br />
* der Zustand beträgt mindestens Note 3
- der Zustand beträgt mindestens Note 3<br />
 




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