Kfz Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten
* Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten
* Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.  
* Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.  
'''Pflichten des Versicherungsnehmers in der Teilkaskoversicherung und Vollkaskosversicherung'''


In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.:
In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.:
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