Altersvorsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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Die klassische Altersvorsorge unterteilt sich in die '''private Altersvorsorge''', die '''betriebliche Altersvorsorge''' und die '''gesetzliche Altersvorsorge'''.
Die klassische Altersvorsorge unterteilt sich in die '''private Altersvorsorge''', die '''betriebliche Altersvorsorge''' und die '''gesetzliche Altersvorsorge'''.


Die '''gesetzliche Altersvorsorge''' stellt mittlerweile nur eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sogenannten '''Umlageverfahren''' finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.
* Die '''gesetzliche Altersvorsorge'''  
stellt mittlerweile nur eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sogenannten '''Umlageverfahren''' finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.


Die '''private Altersvorsorge''' wird nach dem sog. '''Kapitaldeckungsverfahren''' finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize geschaffen worden.  
* Die '''private Altersvorsorge'''  
wird nach dem sog. '''Kapitaldeckungsverfahren''' finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize geschaffen worden.  


Die '''betriebliche Altersvorsorge''' ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeiter durch Hilfs- und Unterstützungskassen seit Mitte des 19. Jahrhunderts.  
* Die '''betriebliche Altersvorsorge''' ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeiter durch Hilfs- und Unterstützungskassen seit Mitte des 19. Jahrhunderts.  
Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das '''grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer''', dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell beteiligt. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auf.
Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das '''grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer''', dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell beteiligt. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auf.
Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.  
Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.  
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