Altersvorsorge: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Die Altersvorsorge unterteilt sich in die private Altersvorsorge, die '''betriebliche Altersvorsorge''' und die '''gesetzliche Altersvorsorge'''.
Die Altersvorsorge unterteilt sich in die '''private Altersvorsorge''', die '''betriebliche Altersvorsorge''' und die '''gesetzliche Altersvorsorge'''.


Die '''gesetzliche Altersvorsorge''' stellt mittlerweile nur eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.
Die '''gesetzliche Altersvorsorge''' stellt mittlerweile nur eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.
Zeile 9: Zeile 9:
Die '''betriebliche Altersvorsorge''' ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeiter durch Hilfs- und Unterstützungskassen seit Mitte des 19. Jahrhunderts.  
Die '''betriebliche Altersvorsorge''' ist ein bedeutender Teil des Alterssicherungssystems und beruht auf der freiwilligen Absicherung der Arbeiter durch Hilfs- und Unterstützungskassen seit Mitte des 19. Jahrhunderts.  


Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer, dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanzielle beteiligt.
Mit der Gesetzesänderung zum Januar 2002 besteht das '''grundsätzliche Recht für jeden Arbeitnehmer''', dass ein Teil des Lohns bzw. des Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell beteiligt.  
 
Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge bei ihrem aktuellen Arbeitgeber auf.


Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bauen sich mittlerweile eine Betriebsrente durch die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auf.
Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.  
Viele Branchen haben sich in Zusammenarbeit mit den Tarifparteien dazu entschlossen die betriebliche Altersvorsorge im Tarifvertrag zu regeln. Somit haben die Arbeitnehmer die Option, dass diese einen Teil ihres tarifvertraglichen Lohns bzw. Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Oftmals sieht der Tarifvertrag eine finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber vor.  
Durch die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber stellt die betriebliche Altersvorsorge ein bedeutendes personalwirtschaftliches Instrument dar. Die Gewinnung und langfristige Bindung von qualifizierten Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeber ein wichtiger Punkt. Zusätzlich können die Arbeitgeber die Lohnnebenkosten senken und steuerliche Vorteile für ihr Unternehmen nutzen.
Durch die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber stellt die betriebliche Altersvorsorge ein bedeutendes personalwirtschaftliches Instrument dar. Die Gewinnung und langfristige Bindung von qualifizierten Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeber ein wichtiger Punkt. Zusätzlich können die Arbeitgeber die Lohnnebenkosten senken und steuerliche Vorteile für ihr Unternehmen nutzen.


45.033

Bearbeitungen

Navigationsmenü