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Krankenversicherung private, Gebührenordnung für Ärzte: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
(1)  
(1)<br />
Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestim-
Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestim-
men  sich  nach  dieser  Verordnung,  soweit  nicht  durch  Bundesgesetz   
men  sich  nach  dieser  Verordnung,  soweit  nicht  durch  Bundesgesetz   
etwas anderes bestimmt ist.
etwas anderes bestimmt ist.
(2)  
(2)<br />
Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach  
Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach  
den  Regeln  der  ärztlichen  Kunst  für  eine  medizinisch  notwendige  ärzt-
den  Regeln  der  ärztlichen  Kunst  für  eine  medizinisch  notwendige  ärzt-
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